Jährliche Unterweisung
eine Unternehmerpflicht
Artikel 33 der EU-Verordnung 165/2014 bezieht sich zusätzlich auf das Digitale Kontrollgerät und besagt: „Das Verkehrsunternehmen hat dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden“.
Unterweisung zum digitalen Kontrollgerät
Sicherer Umgang mit dem digitalen Tachographen
alle gängigen Modelle
- Rechtliche Grundlagen: VO EG Nr. 165/2014
- Fahrpersonalgesetz und Fahrpersonalverordnung
- Arbeitszeitgesetz
- Fahrerkarten
- Lenk- und Ruhezeiten
- Neuerungen/ Nachweis Lenk- und Ruhezeiten
- Manueller Nachtrag
- 60-Sekunden Regel
- Notstandsklausel
- Mitführpflicht der Dokumente
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